Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch
veröffentlicht am: 1.11.12
                        Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.