Steuerstundungsmodell erfordert Werbung mit Steuervorteilen
veröffentlicht am: 2.5.20
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle darf das Finanzamt bei einer Kapitalanlage nur dann anwenden, wenn der Anbieter auch mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen geworben hat.