Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen”
veröffentlicht am: 1.9.17
Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Transaktionen sind zwar inzwischen weitgehend ausgeschlossen, aber die Finanzverwaltung hat nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu Altfällen Vorgaben zur steuerlichen Handhabung herausgegeben.