Kapitalerträge berechtigen das Finanzamt zur Außenprüfung
veröffentlicht am: 1.9.17
Werden Kapitalerträg auf Wunsch des Anlegers nicht mit der Abgeltungsteuer sondern tariflich besteuert, kann das Finanzamt eine Außenprüfung beim Anleger durchführen, wenn durch diese Erträge die maßgebliche Schwelle überschritten wird.