Schenkung vor Wertpapierverkauf als Gestaltungsmissbrauch
veröffentlicht am: 1.10.17
Die Schenkung von Aktien an minderjährige Kinder mit der Absicht eines unmittelbar folgenden Verkaufs ist, sofern kein besonderer Grund für die Verfahrensweise vorliegt, ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten.