Verlust nach Anlagebetrug
mit Schneeballsystem
veröffentlicht am: 1.7.18
Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.