Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
veröffentlicht am: 1.11.18
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2018 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.