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Erbschaft und Schenkung
Änderungen im Bewertungsrecht
veröffentlicht am: 15.12.06
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 finden umfassende Änderungen im Bewertungsrecht statt.
Steuerschulden und -erstattungsansprüche im Sterbejahr
veröffentlicht am: 1.12.06
Die Finanzverwaltung hat nochmals klargestellt, wie Steuerschulden und -erstattungsansprüche im Sterbejahr des Erblassers behandelt werden und sich für die Erben auswirken.
Erleichterung der Unternehmensnachfolge
veröffentlicht am: 1.11.06
Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.
Erfüllung einer Pflichtteilsschuld als entgeltliches Rechtsgeschäft
veröffentlicht am: 1.11.06
Die Finanzverwaltung hat die Auffassung der Rechtsprechung übernommen: Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft.
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung
veröffentlicht am: 1.11.06
Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.
Erbschaft für den Gewerbebetrieb
veröffentlicht am: 1.10.06
Eine für Ihren Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft führt zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme.
Insolvenz schadet Erbschaftsteuerbonus
veröffentlicht am: 1.9.06
Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken
veröffentlicht am: 1.9.06
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.
Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus
veröffentlicht am: 1.8.06
Die Übernahme von Verbindlichkeiten, die die Erbquote übersteigen, können nicht als Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 1.7.06
Da die Erbschaftsteuer nicht den Sollertrag eines Vermögens besteuert, kann sich ein Steuerzahler auch nicht auf den Halbteilungsgrundsatz berufen.
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