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Erbschaft und Schenkung
Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten
veröffentlicht am: 20.4.01
Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln.
Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft
veröffentlicht am: 6.4.01
Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet.
Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen
veröffentlicht am: 23.3.01
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei.
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
veröffentlicht am: 9.3.01
Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig.
Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung
veröffentlicht am: 9.2.01
Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.
Betriebsgrundstück oder nicht?
veröffentlicht am: 12.1.01
Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet.
Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
veröffentlicht am: 29.12.00
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen
veröffentlicht am: 15.12.00
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.
Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen
veröffentlicht am: 24.11.00
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.
Das Vermächtnis
veröffentlicht am: 10.11.00
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
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