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Erbschaft und Schenkung
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
veröffentlicht am: 9.3.01
Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig.
Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung
veröffentlicht am: 9.2.01
Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.
Betriebsgrundstück oder nicht?
veröffentlicht am: 12.1.01
Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet.
Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
veröffentlicht am: 29.12.00
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen
veröffentlicht am: 15.12.00
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.
Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen
veröffentlicht am: 24.11.00
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.
Das Vermächtnis
veröffentlicht am: 10.11.00
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung
veröffentlicht am: 13.10.00
Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.
Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen
veröffentlicht am: 4.10.00
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.
Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
veröffentlicht am: 21.9.00
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.
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