Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
veröffentlicht am: 1.3.19
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.