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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Neue Steuerbescheide in Nordrhein-Westfalen
veröffentlicht am: 1.4.14
Nordrhein-Westfalen weist jetzt unter anderem den Steuerbetrag auch als Prozentsatz des Gesamteinkommens im Steuerbescheid aus.
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
veröffentlicht am: 1.4.14
Gemeinsam mit Deutschland haben sich zahlreiche Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten verständigt.
Panne bei der Vergabe von Steueridentifikationsnummern
veröffentlicht am: 1.3.14
Wie erst jetzt bekannt geworden ist, sind bei der Vergabe der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummern in mehr als 160.000 Fällen Fehler aufgetreten.
Vereine müssen Steuererklärung abgeben
veröffentlicht am: 1.3.14
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat auf die regelmäßige Steuererklärungspflicht von gemeinnützigen Vereinen hingewiesen.
Spende an den Papst nicht abziehbar
veröffentlicht am: 1.3.14
Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.
Längere Vorlauffristen für Anträge durch SEPA
veröffentlicht am: 1.3.14
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine
veröffentlicht am: 1.2.14
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Verlängerte SEPA-Übergangsfrist
veröffentlicht am: 1.2.14
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Steuerbescheide für 2013 frühestens ab März 2014
veröffentlicht am: 1.2.14
Die Finanzverwaltung muss auf die Daten von Arbeitgebern und diversen Institutionen warten und wird daher Steuererklärungen für 2013 frühestens ab März 2014 bearbeiten.
Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung
veröffentlicht am: 1.2.14
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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