Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
veröffentlicht am: 1.1.14
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.